Wer ein Haus baut, muss dabei viele Gesetze und Vorgaben beachten – die meisten von ihnen dienen der Sicherheit beim Bau. Eine typische Sicherheitsvorkehrung, die man von vielen Häusern kennen, ist ein Blitzschutz.

Ist das Errichten einer Blitzschutzanlagen Pflicht? Was gehört dazu und wann sollte man sich freiwillig dafür entscheiden?

Blitzschutz für Gebäude – wann ist er Pflicht?

Ob das Errichten eines Blitzschutzes notwendig ist, hängt von der Art von Gebäude ab, das man bauen möchte.

Wer privat ein Haus bauen möchte, um selbst darin zu leben oder es zu vermieten, kann sich in der Regel freiwillig für den Blitzschutz entscheiden.

Anders sieht es bei öffentlichen und gewerblichen Bauten aus. Ein Blitzschutz ist Pflicht bei:

  • Gebäuden, die Personen beherbergen (z. B. Spitäler, Hotels & Heime)
  • Räumlichkeiten, die von mehr als 300 Personen belegt werden
  • Besonders hohe Bauten (z. B. Hochhäuser, -kamine & Türme)
  • Landwirtschaftlichen & gewerblichen Gebäuden für die Holz-, Textil- & Kunststoffverarbeitung (ab 3.000 m3 Grösse)
  • Industrie- & Gewerbebauten, die explosive Stoffe verarbeiten oder lagern
  • Behältern von brennbaren Flüssigkeiten & Gasen
  • Lagern für flüssige Treib- und Brennstoffe inkl. der dazugehörigen Anlagen & Bauten
  • Gebäuden & Anlagen in einer hohen topografischen Lage

Blitzschutz für private Wohnbauten – was gilt in der Schweiz?

In den Schweizer Gesetzen gibt es keine gesetzliche Pflicht für das Einrichten von Blitzschutzanlagen für private Wohnbauten.

Deshalb besitzen nur rund 10 % aller Wohngebäude in der Schweiz eine Blitzschutzanlage. Das kann fatale Folgen für die Gebäude, Elektronikgeräte und die Bewohner haben.

Aus diesem Grund unterstützen viele Versicherer in der Schweiz Bauherren, die eine Blitzschutzanlage einrichten möchten. Diese Förderung gilt sowohl für Neubauten als auch bestehende Gebäude, die nachträglich eine Blitzschutzanlage erhalten.

  • Gebäudeversicherungen bieten kostenfreie Beratungen zum Thema Blitzschutz
  • Versicherungen können bis zu 50 % Übernahme der Installationskosten oder eine Prämienreduktion anbieten

In manchen Kantonen muss man für die Hilfe der Versicherungen ein geeignetes Schutzkonzept nachweisen.

Auch Gebäude mit Solaranlagen sind nicht grundsätzlich blitzschutzpflichtig. Hier wird er aber stark empfohlen, um die wertvollen Anlagen zu schützen.

Blitzschutzanlage installieren: Was kommt auf uns zu?

Gründe, die gegen die Einrichtung einer Blitzschutzanlage sprechen, liegen vor allem in den Ausgaben und dem Aufwand der Installation. Deshalb hilft es bei der Entscheidungsfindung zu wissen, wie ein Blitzschutz funktioniert und was bei der Installation notwendig wird:

So funktioniert eine Blitzschutzanlage

Die Blitzschutzanlage sorgt dafür, dass Blitze an einem dafür vorgesehenen Punkt einschlagen. Dafür lockt sie die Elektrizität mit einem Fangleiter und leitet den Strom dann über die äussere Gebäudehülle in das Erdreich, wo die Gefahr neutralisiert wird.

Woraus besteht eine Blitzschutzanlage?

Die Bauteile einer Blitzschutzanlage sind:

  • Der Fangleiter | Diese Kupferdrähte bilden die Antenne, die auf dem Dach den Blitzeinschlag abfängt.
  • Die Ableitungen | Die Ableitungen leiten den Strom über das Gebäude in das Erdreich. Dazu dienen weitere Kupferleitungen und Gebäudeteile aus leitfähigen Materialien, wie Ablaufrohre und Stahlstützen.
  • Die Erdungen | Die Erdung sorgt dafür, dass der Blitzeinschlag im Erdreich neutralisiert wird. Dafür gibt es verschiedene Methoden: Ein Stahlband, das im Gebäudefundament installiert wurde, oder eine Ringleitung aus Kupfer, die um das Gebäude herum im Boden verlegt ist.
  • Der innere Blitzschutz | Der innere Blitzschutz beschreibt alle Massnahmen, die inneren Leitungen – wie die Strom- und Wasserversorgung des Hauses – vor den Auswirkungen des Blitzstromes und dem Anstieg der Spannung zu schützen. Dafür werden alle leitenden Materialien an die Haupterdungsschiene angeschlossen. In manchen Fällen werden hier auch Überspannungsschutzgeräte installiert, um elektrische Einrichtungen in dem Gebäude zusätzlich abzusichern.

Die Bestandteile der Blitzschutzanlagen sind grösstenteils landesweit genormt. Es kann aber zu geringfügigen Änderungen in den Vorgaben der einzelnen Kantone kommen, da diese jeweils selbst für ihre feuerpolizeilichen Belange verantwortlich sind.

Wie teuer ist die Blitzschutzanlage?

Wie viel man für die Materialien und Installation der Blitzschutzanlage ausgeben muss, hängt mit den individuellen Faktoren des Gebäudeszusammen. Dazu gehören dessen Form und Grösse, aber auch bereits bestehende Teile der Architektur. Auch die einzelnen Bauteile wie optional Überspannungsschutzgeräte üben sich auf den Endpreis aus.

  • Wer den Hausbau selbst plant, kann sparen, wenn etwa für Regenrinnen bereits geeignete stromleitende Materialien genutzt werden.
  • Zudem kann dadurch gespart werden, indem man den Auftrag für die Einrichtung ausschreibt und mehrere Angebote dafür einholt, um sie zu vergleichen.
  • Nicht zuletzt kann man, wie bereits erwähnt, Ausgaben sparen, wenn die Gebäudeversicherung für einen Teil der Installationskosten aufkommt.
Als Faustregel gilt: 1 % bis 2 % des Gebäudeversicherungswertes entsprechen bei einem Einfamilienhaus den Kosten für die Blitzschutzanlage und Installation.

Kosten können auch entstehen, wenn die Anlage alle 10 Jahre oder nach jedem Blitzeinschlag durch den Ersteller kontrolliert und gewartet werden sollte.

Fazit – Blitzschutzanlagen: Keine Pflicht, aber empfehlenswert

In der Schweiz ist es für privaten Hausbauten nicht gesetzlich vorgeschrieben, eine Blitzschutzanlage einzurichten. Da ein Stromschlag aber schwere Schäden an dem Gebäude, den elektronischen Geräten, Leitungen und den Personen im Haus auslösen kann, ist es empfehlenswert, die Anlage freiwillig installieren zu lassen.

Die Gebäudeversicherungen der Kantone beraten kostenfrei über die geeignete Blitzschutzanlage. In vielen Fällen übernehmen diese im Rahmen eines geeigneten Schutzkonzepts auch bis zu 50 % der Installationskosten.